Samstag, 04 September 2010
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Energieausweise

Energieausweis für Gebäude - die neue EnEV

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Unter hohem Zeitdruck wurde die DIN V 18599 fertiggestellt, damit ab 2006 Nichtwohngebäude energetisch bewertet werden können. Doch sind die neuen Rechenverfahren und Richtlinien schon praxisreif?

Das sollte der Feldversuch im Auftrag des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (in Zusammenarbeit mit der DENA Deutsche EnergieAgentur) herausfinden.


 

Wir waren Teilnehmer dieses Feldversuches und prüften anhand unseres Projektes "Schulzentrum Schifferstadt".

Unabhängig vom Feldversuch wurden bereits von uns weitere Studien durchgeführt und umgesetzt, z. B.

  • Universität Mainz
  • BASF-Ludwigshafen
  • Diakoniekrankenhaus Speyer
  • St. Marienkrankenhaus, Lampertheim
  • Kreissparkasse Rhein-Pfalz
  • Schulen und
  • Wohn- u. Geschäftshäuser

   

 

Seit 1. Oktober 2007 ist die EnEV mit neuen Anforderungen in Kraft:

  nach DIN V 18599

  wird der

 - Beleuchtungs-Energiebedarf wird mitgewertet

 - Klimaenergiebedarf wird mitgewertet

  gibt es Inspektionspflicht für Klimaanlagen

   und der Energieausweis ist Pflicht

Der Aufwand zur Erstellung der gesetzlich geforderten Energieausweise zeigt sich nach unseren inzwischen vielfältigen Erfahrungen sehr unterschiedlich. Es ist stark davon abhängig, welche Unterlagen zu dem Gebäude vorhanden sind und wie viel der Ingenieur selbst ermitteln / erstellen muß.

Es existieren zwei Arten des Energieausweises:

  • Der Verbrauchsenergieausweis
  • Der Bedarfsenergieausweis

Aussagen zu: Wann wird welcher Ausweistyp gefordert bzw. wann ist er sinnvoll, sowie Vorschläge zur Vorgehensweise einer energieeffizienten Sanierungsabfolge sind das Ergebnis unserer Beratungsleistung.

 

   

  => Fördermöglichkeiten 

   

 => Kurzübersicht Termine/Fristen ENEV

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==> Broschüre Energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden

==> Broschüre Facility Management durch Senkung der Fixkosten

(diese und weitere Broschüren und Information finden Sie in unserem Download-Bereich - Bitte melden Sie sich an!)

 

 

     
 
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